Gutachterliche Untersuchung ”Evaluation des Denkmalschutzgesetzes Schleswig-Holstein”

Abschlussbericht zum Forschungs- und Gutachtenprojekt
Jörg Beste, Prof. Dr. Heike Engel, Prof. Dr. Janbernd Oebbecke; Köln/Münster 2021

Schleswig-Holstein verfügt seit 1958 über das älteste deutsche Denkmalschutzgesetz. Dieses wurde Ende 2014 grundlegend erneuert und wichtige Aspekte des Denkmalschutzsystems geändert, wie die Abschaffung von verschiedenen Denkmalkategorien oder die Einführung eines deklaratorischen Unterschutzstellungsverfahrens. Nun wurden fünf Jahre nach Inkrafttreten des aktuellen Gesetzes Grundlagen zur Beurteilung von Wirksamkeit und Funktionalität der Regelungen und ihres praktischen Vollzuges sowie zur Finanzierung von Denkmalschutz und Denkmalpflege und ihrer baukulturellen Einbettung im Land Schleswig-Holstein ermittelt.

Von 2015 bis 2018 hatte das Team aus synergon mit Jörg Beste und Prof. Dr. Heike Engel in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Janbernd Oebbecke aus Münster bereits das Forschungs- und Gutachtenprojekt „Evaluation des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen“ im Auftrag des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW durchgeführt. Nun bearbeitete das selbe Team im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur SH seit Juli 2020 das Projekt „Evaluation Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein“.

Bis Ende März 2021 wurden unter Beteiligung der Unteren und Oberen Denkmalschutzbehörden, der Landesdenkmalämter, kommunaler Körperschaften, des Denkmalrates sowie zivilgesellschaftlicher Institutionen und Interessenträger verschiedene Erhebungsformate durchgeführt, die gewonnenen Erkenntnisse aufbereitet, mit dem Projektbeirat diskutiert und Empfehlungen erarbeitet. Anfang April 2021 wurde der Abschlussbericht den Auftraggebenden des Ministeriums übermittelt. Am 25.05.2021 wurde der Bericht dem Landtag SH übermittelt und damit auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Landtagsvolage/Bericht als PDF

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